Ersthelferreanimation während COVID-Pandemie
Die Pandemie durch das Corona-Virus hat in den vergangenen Monaten alle Bereiche unserer Gesellschaft erheblich verändert, insbesondere das Gesundheitswesen musste sich schnell und grundlegend an die neue Situation anpassen. Höchste Behandlungspriorität besteht auch in Pandemiezeiten bei Patienten mit einem akuten Herz-Kreislauf-Stillstand, die notwendige kardiopulmonale Reanimation ist ohne Zeitverzug zu beginnen. Gleichzeitig ist aber ein maximal möglicher Infektionsschutz für Ersthelfer oder medizinisches Fachpersonal sicherzustellen. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) veröffentlichte nach intensiver Beratung eine Stellungnahme, mit der medizinische Notwendigkeit und Helferschutz bestmöglich berücksichtigt werden können. Die Empfehlung hat folgenden Wortlaut:
• Bei der Durchführung einer kardiopulmonalen Reanimation können Aerosole entstehen, die über die Atemwege des Betroffenen freigesetzt werden und den Helfer gefährden können. Infizierte Aerosole können auch bei der Atemkontrolle freigesetzt werden. Daher soll sich diese auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschränken. Im Gegensatz zu den bisherigen Lehraussagen soll sich der Helfer derzeit nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern, um ggf. Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren. Wenn keine Brustkorbbewegungen erkennbar sind, ist davon auszugehen, dass der Betroffene nicht atmet.
• Fehlt die Reaktion auf Ansprache bzw. Berührung und ist keine Atembewegung sichtbar (PRÜFEN) ist sofort der Rettungsdienst zu alarmieren (RUFEN) und unverzüglich mit der Herzdruckmassage bzw. der kardiopulmonalen Reanimation zu beginnen (DRÜCKEN). Die Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laien und Ersthelfer sollen sich bei unbekannten Hilfsbedürftigen auf die Herzdruckmassage und den Einsatz von öffentlich zugänglichen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) beschränken. Auf die Atemspende soll in diesen Fällen verzichtet werden. Das Gesicht des Betroffenen kann zusätzlich durch ein Tuch oder Kleidungsstück bedeckt werden. U.a. bei Personen aus dem häuslichen Umfeld (z.B. Familienmitglieder) ist durch das bestehende enge Zusammenleben von einer geringeren Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen als bei Unbekannten im öffentlichen Raum. Die Durchführung einer Atemspende soll daher immer auch situationsbezogen abgewogen werden.
• Bei Kindern, die wiederbelebt werden müssen, spielt die Durchführung der Atemspende eine besondere Rolle, insbesondere wenn dem Atem-Kreislauf-Stillstand eine respiratorische Ursache zugrunde liegt. Die Entscheidung zur Durchführung einer Atemspende sollte im Bewusstsein des potentiellen Infektionsrisikos, das auch von asymptomatischen oder gering symptomatischen Kindern ausgeht, getroffen werden.
• Medizinisches Fachpersonal soll sich durch geeignete persönliche Schutzausrüstung entsprechend der nationalen und lokalen Vorgaben schützen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, bei denen Aerosole entstehen können.
• Medizinisches Fachpersonal soll im Sinne einer Nutzen-Risiko Abwägung die Durchführung von Defibrillationen erwägen, bevor ggf. Aerosol generierende Tätigkeiten durchgeführt werden, die durch das Anlegen einer geeigneten Schutzausrüstung möglicherweise verzögert werden könnten.
Wortlaut und Grafik der Empfehlung stellt der GRC auf seiner Internetseite (https://www.grc-org.de) als Download zur Verfügung.